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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Matera:
Kirche San Domenico
 
 

 

Matera Turismo ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die für den Incoming-Tourismus des Reisebüros Bastentour Viaggi e Turismo verantwortlich ist. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten nur für Geschäfte die Sie mit dieser Agentur eingehen.

Preise
Bei Gruppenreisen gelten die angegebenen Netto-Preise pro Person und Tag. Gratis: 1 Person pro 25 zahlende Teilnehmer, im Doppelzimmer untergebracht.

Zahlung
Bei Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtbetrages fällig; die restlichen 70% müssen 30 Tage vor Antritt der Reise auf dem Konto der Basentour Viaggi e Turismo gutgeschrieben sein. Für Buchungen, die 30 Tagen vor Antritt der Reise oder später erfolgen, ist der Gesamtbetrag sofort bei der Buchung fällig.

Stornierungen
Im Falle von Stornierungen gebuchter Reisen ist Basentour Viaggi e Turismo berechtigt, die nachfolgenden Stornogebühren zu erheben, zusätzlich zu den Kosten, die aus einer Stornierung entstehen:

  • 30% des Gesamtbetrages für Stornierungen bis 15 Tage vor Antritt der Reise;
  • 50% des Gesamtbetrages für Stornierungen bis 7 Tage vor Antritt der Reise;
  • 100% des Gesamtbetrages für Stornierungen nach den oben erwähnten Zeiträumen;
  • · Keine Rückerstattung für Reisende, die bei Reisebeginn nicht erschienen sind oder für Reisende, welche die Reise unterwegs abbrechen.

Programm
Auf Grund von höherer Gewalt kann der Reiseveranstalter jederzeit das Reiseprogramm und/oder auch die Hotels und Unterbringungsmöglichkeiten wie auch Reiseziele ändern. Sollte ein Reiseteilnehmer auf Grund dieser Änderungen auf eine weitere Teilnahme an der Reise verzichten, ist der Reiseveranstalter Basentour Viaggi e Turismo berechtigt, lediglich die geleistete Anzahlung an den Teilnehmer zurückzuzahlen.

Gepäck
Das Gepäck reist unter der direkten Aufsicht und Verantwortung des Besitzers. Der Reiseveranstalter Basentour Viaggi e Turismo ist in keinem Fall für einen eventuellen Verlust oder Beschädigungen am Gepäck verantwortlich. Die Beförderer sind nur bedingt verantwortlich gegenüber dem Besitzer des Gepäcks und auch nur während der Dauer der Beförderung mit ihren Beförderungsmitteln. Es gelten die Beförderungsbedingungen der Beförderungsunternehmen.

Verantwortung
Die Reiseverträge für die vorliegenden Reisen unterliegen dem Gesetz No. 1084 vom 27.12.77 (CVV - Int. Konvention in Bezug auf Reiseverträge), ratifiziert und unterschrieben in Brüssel am 23.04.1970. Die Verantwortung des Reiseveranstalters Basentour Viaggi e Turismo bezieht sich nur auf das oben erwähnte Gesetz und die kann auf keinen Fall erweitert werden.

Reklamationen
Im Falle einer Reklamation in Bezug auf geleistete Dienste ist der Kunde verpflichtet, sich sofort mit dem Reiseveranstalter Basentour Viaggi e Turismo in Verbindung zusetzen, damit diese prüfen kann ob die Reklamation berechtigt ist und somit die Möglichkeit hat, berechtigte Reklamationen sofort abzustellen. Reklamationen werden nur akzeptiert, wenn sie innerhalb von 24 Std. nach Auftreten der Reiseagentur gemeldet werden. Reklamationen die später oder erst nach Beendigung der Reise erfolgen, werden nicht mehr als solche anerkannt und werden nur noch als einfacher Hinweis betrachtet.

Unvorhersehbare Ereignisse
Streik, schlechtes Wetter, Naturkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen, Bürgerkrieg, Unruhen, Terrorakte, Aufstände und Aufruhr fallen unter höhere Gewalt und können der Reiseagentur Basentour Viaggi e Turismo nicht angelastet werden und somit auch nicht der eventuelle Ausfall der Reisen auf Grund der vorgenannten Fälle. Das Gleiche gilt auch für Verspätungen von Flugzeugen, Schiffen und anderen Verkehrsmitteln zu Lande.

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Matera


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